Verein für interaktive Randgruppenarbeit und Suchtproblematik
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Sowohl im National-, als auch im Ständerat wurde zwar über die Initiative "Jugend ohne Drogen" ausgiebig debattiert, die DroLeg-Initiative jedoch nur kurz gestreift und diskussionslos als "zu extrem" abgelehnt.
Wer den Initiativtext genau liest, stellt fest, dass er im Prinzip nichts anderes als die logische Umsetzung der Erkenntnisse aus allen ernstzunehmenden fachlichen Studien zum Thema "Drogenproblematik" darstellt. Er fordert Entkriminalisierung der Konsumierenden, sowie einen reglementierten und kontrollierten Zugang zu den verwendeten Substanzen.
Den Extremitätsvorwurf handelt sich die Initiative einerseits durch den Mut, sich tatsächlich der Drogenbeschaffung anzunehmen, ein, andererseits (und hauptsächlich) aber durch den Satz "Betäubungsmittel, welche aus nichtmedizinischen Gründen konsumiert werden, unterstehen keiner Rezeptpflicht" (Art. 32 octies, Abs.2). Diese Forderung liest sich für Leute, die sich mit der Thematik nur oberflächlich auseinandergesetzt haben, tatsächlich verwirrend und provokant. Doch was bedeutet sie wirklich?
Dazu muss man sich erst einmal vergegenwärtigen, was eigentlich "Rezeptpflicht" ist: ein Arzt verschreibt aufgrund medizinischer
Indikation eine Substanz. Dabei ist es nebensächlich, ob das betreffende Präparat dem Patienten sympathisch ist,- im Vordergrund steht ein
medizinisches Problem, dem durch eine bestimmte Dosierung eines bestimmten Mittels beizukommen versucht wird.
Über das Rezept kann der Arzt einigermassen sicherstellen, dass der Patient das für
die zu behandelnde Krankheit richtige Mittel in der geeigneten Darreichungsform und der optimalen Dosierung erhält.
Die Verschreibung von Substanzen zu rein "hedonistischen" Zwecken kann und soll nicht die Aufgabe der Ärzteschaft sein.
Bei den etablierten Genussgiften des Alltags (z.B. Tabak, Alkohol, Kaffee) ist diese Frage denn auch kein Thema, obwohl sie punkto
pharmakologischer Potenz den meisten heute illegalen "Drogen" in nichts nachstehen. Wer Genussdrogen konsumieren will, kann und darf die Verantwortung dafür
nicht seinem Arzt zuschieben, genauso wenig, wie auch von einem antialkoholischen Arzt nicht erwartet werden kann, dass er gegen seine Moralvorstellungen
und/oder Lebensphilosophie verstösst und einem Klienten für ein Fest eine Rotweinflasche auf Rezept bewilligen würde...
In der Praxis hätte eine Rezeptpflicht, wie sie für starke Pharmazeutica gilt, daher nicht erwünschte Nebeneffekte:
Vorerst ist festzuhalten, dass die Ablehnung der Rezeptpflicht durch die "DroLeg"-Initiative keine isolierte Forderung darstellt,
sondern eingebettet in die Forderung nach staatlicher Kontrolle ist: "Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau,
Einfuhr, Herstellung von sowie über den Handel von Betäubungsmitteln." und "Die Bundesgesetzgebung
regelt die Erteilung von genügend Konzessionen unter spezieller Berücksichtigung von Jugendschutz, Werbeverbot sowie Produktinformation."
Weiters ist festzuhalten, dass die Initiative auf Verfassungsebene keine Unterscheidungen zwischen einzelnen Drogentypen macht, sondern ausschliesslich
Allgemeinverbindliches festlegt. Die individuelle Detailbehandlung der einzelnen Produkte ist auf dem Gesetzes- und Verordnungsweg zu reglementieren.
Darüber, wie die verschiedenen Bewilligungs-, Handels- und Bezugsmodi für die einzelnen Substanzen aussehen, sagt die Initiative nichts aus. Sie verlangt
lediglich die Schaffung von Reglementierungen für den nicht medizinisch indizierten Drogengebrauch. Damit ergibt sich auch die Chance,
dass die einzelnen Substanzen verschieden reglementiert werden (im Gegensatz zum bestehenden Betäubungsmittelgesetz, das grundverschiedene Substanzen wie
Cannabis, Heroin oder LSD in einen Topf wirft). Resultieren sollen differenzierte, an das pharmakologische Potential der einzelnen Substanzen angepasste
Bezugsmöglichkeiten.
Das schliesst z.B. nicht aus, dass z.B. die Bezugsberechtigung für bestimmte Drogen auch von einer ärztlichen Verträglichkeitsbescheinigung abhängig
gemacht werden könnte. Im Gegensatz zu einer Abgabe auf Rezept hätte der Arzt in einem solchen System jedoch nicht eine verschreibende, sondern
primär eine beratende Funktion.
Da die DroLeg-Initiative die Details der Abgabe-Reglementierung weitgehend offenlässt, sind hier verantwortungsvolle Konzipierungsarbeiten
gefragt.
Eine auch politisch realisierbare Abgaberegelung bedingt ein System, das nicht zu einem "Drogentourismus" führt. Dies könnte beispielsweise durch die Ausgabe persönlicher Bezugskarten geschehen, deren Erlangung je nach Substanzart an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist, zumindest aber Wohnorts- und Altersnachweis beinhalten.
Grundlagen für eine zukünftige Drogenpolitik |
Visionen eines vernünftigen Umgangs mit heute illegalen Substanzen |
Verzeichnis der Seiten zur Initiative für eine vernünftige Drogenpolitik | |
DroLeg - Initiativtext | |
Was will die DroLeg (Kurz-Argumentarium) | |
Was will die DroLeg (Kürzestfassung) | |
Zur Abschreckung: das Gegenbeispiel (Jugend ohne Drogen), sowie der Gegenvorschlag des Ständerates, einige Bemerkungen zu den Kosten der sog. 4-Säulen-Drogenpolitik im Vergleich zu den anderen Varianten und eine statistische Betrachtung zur Verzeigungspraxis |
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Externer Link: Die Domain der Initiativgruppe DroLeg bietet weitere Infos |