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Kokain für Unersättliche

Kokain gehört zu den Drogen, bei denen die sich hierzulande fehlende Anwendungskultur speziell ungünstig auswirkt. Das bewirkt bei vielen KokaingebraucherInnen eine gefährliche Masslosigkeit, welche in Psychosen und paranoiden Zuständen enden kann.

Das weisse Pulver ist hierzulande in völlig verschiedenen Szenen verbreitet:

Speziell intravenös Konsumierende sind in besonderem Mass auf eine gute Stoffqualität angewiesen (sowohl von Kokain, als auch von Heroin), da Kokain beim Spritzen augenblicklich seine Wirksamkeit als örtliches Anästhetikum entfaltet und die Venen betäubt, so dass durch problematische Beimengungen hervorgerufene Warnsignale (Brennen in den Venen) unterdrückt werden.

Währendem KokainkonsumentInnen in den "besseren Kreisen" meist über relativ saubere Ware verfügen, ist die Gassenqualität in der Regel stark gestreckt; meist mit Traubenzucker, Gips, oder Procain, gelegentlich aber auch mit hochtoxischen Substanzen. In letzterem Fall können sich Kokainexzesse übelst auswirken, speziell dann, wenn die zugefügten Streckgifte eine wesentlich längere Halbwertszeit als Kokain aufweisen.

Die Modifizierung von Kokain zu "free-base" oder zu "Crack" ist hierzulande weniger verbreitet, als in den Zentren der USA. Währenddem das "freebasen" vor allem von Leuten praktiziert wird, denen es um die Applikationsmethode geht, konnte bislang kaum Crack auf dem Markt festgestellt werden. Das dürfte weniger ein Erfolg der Prävention sein, als vielmehr die Tatsache, dass in der schweizerischen Drogenszene mehr Geld vorhanden ist, als in den Slums amerikanischer Grossstädte, so dass die Nachfrage nach der Billigstvariante von Kokain gering ist.

Reglementierte Abgabe

Der relativ kurze "Kick", die Tendenz vieler KokaingebraucherInnen zu Exzessen, sowie die psychischen Folgen andauernden hohen Kokainkonsums bedingen, dass eine Reglementierung ein spezielles Augenmerk auf die die Abgabequantitäten beinhaltet.
Gemäss dem geltenden Betäubungsmittelgesetz unterliegt Kokain nicht dem Totalverbot (wie z.B. Cannabis oder Heroin), eine Abgabe auf Rezept wäre also theoretisch denkbar. In der Praxis geschieht dies jedoch nicht. Die Schwarzmarktsituation mit all ihren Folgen betrifft vor allem die KonsumentInnen auf der Gasse, währenddem sich KokserInnen der "gehobenen Schicht" kaum durch die Illegalität gestört fühlen (einerseits sind diese Kreise wesentlich weniger Ziel polizeilicher Ermittlungen; andererseits verfügen sie über Bezugskanäle mit besserer Stoffqualität. Eine weniger restriktive Handhabung nähme hier höchstens etwas vom Touch des Exklusiven weg).

Ein reglementierter Bezug (z.B. über Apotheken) könnte mittels einer Bezugsberechtigung erfolgen, die von einer spezialisierten Stelle erteilt wird. Grundlagen dafür wären z.B. eine Registrierung als KokaingebraucherIn, sowie der Besuch eines Substanz- und Applikations-spezifischen Seminars (Vermittelung von Information zu Kokain, von kulturgeschichtlichen Aspekten über pharmakologische Wirkung bis zu applikationstechnischen Sicherheitshinweisen). Über die Bezugskarte liessen sich auch die Bezugsmengen erfassen (z.B. über einen Magnetcode, der die letzten Bezugsdaten festhält), so dass für Personen, die durch plötzlichen Exzessivkonsum auffallen, eine Verlängerung ihrer Bezugsbewilligung den Besuch einer Fachstelle voraussetzt.
Die Kostengestaltung hätte so zu erfolgen, dass der Schwarzmarkt im Vergleich zu den doch relativ hohen Bewilligungshürden deutlich weniger Attraktivität besässe.



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[ Letzte Aktualisierung 28.05.97 hf ]