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Ecstasy auf Rezept?

Als MDMA 1986 in die Ächtungsliste des internationalen Übereinkommens über die psychotropen Stoffe und im gleichen Jahr in die Liste der mit einem Totalverbot belegten Halluzinogene (!) des schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen wurde, war die Substanz noch kein Thema. Wie als Reaktion auf das Verbot, begann sich sich der MDMA-Konsum vorab in den neuentstandenen Techno-Szenen Englands und Hollands rasant auszubreiten. Inzwischen ist Ecstasy für eine ganze Jugendbewegung zu einer Mode- und Identifikationsdroge geworden,- trotz Verbot.

Mit der landesüblichen Verspätung wurde auch die Schweiz vom "Rave-Virus" erfasst: Zwischen 1991 und 1994 stieg die Zahl der Verzeigungen wegen "Ecstasy-Konsum" von 46 auf 449 an, 1995 reagierte die Polizei etwas heftiger und erliess 1688 Konsumverzeigungen (Quelle: Bundesamt für Statistik). Gemessen an der Zahl der Verzeigungen wegen Cannabiskonsums ist das zwar wenig, angesichts der polizeilichen Beteuerungen, dass es sich bei den "Techno-Kids" um durchaus gesellschaftskonforme, in keiner Weise Probleme verursachende Jugendliche handle (also nicht um eine "typische Polizeiklientel"), ist es dennoch eine hohe Zahl.

Ecstasy ist keine Alltagsdroge; einerseits wird sie vorwiegend zu speziellen Anlässen konsumiert, andererseits tritt die erwünschte Wirkung nicht mehr ein, wenn man zwischen den einzelnen Konsumtagen keine genügend grosse Pause einlegt.

Spezielle Problematiken des E-Konsums

Der Umgang mit Ecstasy berührt drei Risikobereiche:

Reglementierte Abgabe: wo?

Die Abgabe über Apotheken und / oder Drogerien könnte einige Probleme aus der Welt schaffen. Es ist jedoch fraglich, ob dadurch der Handel im Umfeld der Raves unter Kontrolle gebracht würde: viele Rave-BesucherInnen entschliessen sich relativ spontan zur Teilnahme an einer Party und dort hängt es wiederum sehr vom augenblicklichen Befinden ab, ob jemand Lust auf Ecstasy hat. Die Abgabe an einer Stelle, die zeitlich und örtlich einen grossen Abstand zum Ort des Konsums hat, würde bedeuten, dass potentielle E-KonsumentInnen gemäss der "Kondom-Philosophie" schon mal "auf Vorrat" eine Pille bei sich haben müssten. Dies wiederum könnte natürlich die Bereitschaft zum Konsum fördern...
Schon jetzt gibt es verschiedene Gruppen, die "Safer-Rave"Konzepte ausgearbeitet haben, die vom Ohrenstöpsel bis zur Pillen-Analyse reichen. Es wäre durchaus sinnvoll, wenn der Vertrieb von Ecstasy auch in diesem Umfeld angesiedelt werden könnte (z.B. Betreuungs-/Beratungsraum im Umfeld von Rave-Veranstaltungen, wo in Verbindung mit Sicherheitshinweisen auch MDMA abgegeben werden könnte).
Aufgrund der gegenwärtigen Kenntnisse der Substanz drängen sich keine speziellen Bezugsrestriktionen auf; Altersnachweis und Mengenbeschränkung sollten genügen.

woher nehmen?

Eine Schwierigkeit stellt sich hinsichtlich der Bezugsquelle von MDMA. Da es sich um eine vollsynthetische Substanz handelt, müssen Labors gefunden werden, die für eine qualitativ hochstehende Produktion bürgen. Die Einschätzung, dass es sich um eine "Mode-Droge" handelt, die patentrechtliche Situation, die relativ geringe Gewinnspanne unter einem staatlichen Vertriebsmonopol, sowie ein Werbeverbot lassen eine solche Produktion für die Privatindustrie nicht sonderlich attraktiv erscheinen. Wenn MDMA-Pillen ausserdem noch der Heilmittelgesetzgebung unterstellt werden, drohen langwierige und teure Forschungen um die IKS-Registrierung zu erhalten.

Kurzfristig bedeutet dies, dass neben Überlegungen, wie eine staatlich lizenzierte Produktion auszusehen hat, vor allem auch Schnellanalysen vor Ort gefördert werden müssen, um wenigstens eine gewisse Kontrolle über das vorhandene Angebot zu erlangen. Denkbar wäre hier auch eine sorgfältige Analysen vorschreibende Lizenzvergabe an Importeure ausländischer Produkte.



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[ Letzte Aktualisierung 28.05.97 hf ]