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Den Joint auf Rezept?

Der Cannabiskonsum ist in der Schweiz weit verbreitet, Hanf ist zu so etwas wie einer Volksdroge geworden. An vielen Schulen - nicht nur in Städten - gehört "es" einfach dazu und in manchen Kasernen droht es sogar, dem Bier den Rang abzulaufen. Die Abschreckungsmärchen früherer Jahre verfangen längst nicht mehr, die Hanfaufzucht zum persönlichen Gebrauch hat sich aus versteckten Waldlichtungen gut sichtbar auf Balkone verlagert und ein Unrechtsbewusstein bei den KonsumentInnen ist quer durch alle Bevölkerungsschichten kaum mehr feststellbar. Selbst die Polizei betont immer wieder, dass die Verfolgung des Hanfkonsums kaum mehr Priorität habe.
Dennoch weist die Statistik einen ungebremsten Anstieg der Verzeigungen wegen Konsums von Cannabisprodukten auf; 1985 waren dies 10'845, 1990 13'222 und 1993 sogar 19'073 (Quelle: Bundesamt für Statistik).

Grauzone oder Reglement?

Cannabis ist allgegenwärtig, jedeR könnte sich innert kürzester Zeit etwas "zum Kiffen" beschaffen. Die Niederlande haben schon vor Jahren die Konsequenzen gezogen und in Anwendung des Opportunitätsprinzips Toleranz gegenüber der sogenannten Coffeeshops verfügt. Gemäss der Devise, dass ein kontrollierbarer Handel besser ist, als ein durchmischter Schwarzmarkt. Dass die Methode des Zudrückens beider Augen nicht unbedingt das Optimum ist, haben die holländischen Behörden auch gesehen: die offizielle Toleranzlimite lag bei 30 Gramm pro Person und diese galt im Prinzip auch für die Coffe-Shop-BetreiberInnen. Mit der Methode, den Konsum und den Besitz zum Eigenkonsum zu tolerieren, den Handel aber nicht zu reglementieren, manöverierten sich die Behörden selbst in eine rechtliche Grauzone und boten KritikerInnen eine breite Angriffsfläche.
Die heftigen Angriffe aus dem Ausland (vorab Frankreich) auf die liberale Drogenpolitik, stellten die Niederlande vor das Problem, die EU-Partner zu befriedigen ohne dabei die freie Erhältlichkeit von Cannabisprodukten aufzugeben. Der "Kompromiss" lag in einer besseren Reglementierung: So wurden die tolerierte Haschischmenge auf 5 Gramm gesenkt und die Auflagen für Coffee-Shops verschärft (z.B. Einhaltung des Alkoholverbotes, vermehrte Kontrollen), gleichzeitig aber auch endlich Bestimmungen zu einer Haschisch-Lagerhaltung der Coffe-Shops erlassen, so, dass die BetreiberInnen nun nicht mehr im grauen Bereich arbeiten müssen, sondern offiziell bis zu einem halben Kilo im Geschäft vorrätig haben können.
Was von Repressionsfans (z.B. der Zürcher SVP) als "Rückkehr zur Repression" gefeiert wurde, war für Holland in Tat und Wahrheit nur ein weiterer Schritt in Richtung einer reglementierten Cannabisbezugsmöglichkeit.

.. und bei uns?

Konsum / Besitz zum Eigenkonsum: Nach dem Vorstellungen der DroLeg ist dies diskussionslos straffrei. Die unsinnige Kriminalisierung der KonsumentInnen hat dadurch ein Ende und die Strafverfolgungsbehörden werden wird massiv entlastet.

Anbau zum Eigenbedarf: Auch dies soll klar geregelt straffrei sein. Die heutige Gesetzgebung, die den Hanfanbau nur dann untersagt, wenn er zum Zweck der Gewinnung von Betäubungsmitteln erfolgt, stellt gewissenhafte Ermittelungsbeamte vor das schwierige Problem, eine Absicht nachweisen zu müssen, da Hanf auch aus vielen anderen Gründen angebaut werden kann und darf.

Anbau zu kommerziellen Zwecken: Hanf ist ein Agrarprodukt mit vielseitiger Anwendbarkeit und es ist nicht einzusehen, weshalb er anders behandelt werden sollte wie z.B. Roggen (auf dem ein Pilz wächst, der Ausgangsstoffe für LSD enthält) oder Tomaten (welche als Nachtschattengewächse hochtoxische Stoffe in einzelnen Pflanzenteilen enthalten). Zuviele Vorschriften und Einschränkungen (z.B. Sortenwahl) verkomplizieren nur die Administration und behindern die breite Nutzung eines ökologisch sinnvollen, nachwachsenden Rohstoffs. Der Staat soll erst dort reglementierend einschreiten, wo die gewerbliche Aufbereitung zu einer handelbaren Droge erfolgt.

Drogen-Produktion: Es ist sinnvoll, dass Betriebe, welche gewerblich die Aufbereitung von Hanf zu Drogen für den Markt betreiben, einer staatlichen Konzession bedürfen, die z.B. auch Qualitätsstandards beinhaltet (deklarierter THC-Gehalt, Freiheit von Pestizidrückständen usw.). Betriebe, welche pharmazeutische Präparate herstellen (Medikamente auf Cannabis-Basis) unterliegen speziellen Bestimmungen.

Vertrieb / Handel: Als sofort realisierbare Möglichkeit böte sich der Vertrieb von Haschisch und Marihuana über Apotheken und Drogerien an. Dies gäbe sowohl Gewähr für die notwendige flächenmässige Abdeckung (Vermeidung von Zentren), als auch für die Einhaltung (noch zu erlassender) Vorschriften bezüglich Jugendschutz. Längerfristig ist die Abgabe über spezialisierte Geschäfte (z.B. "Coffee-Shops", Cannabis-Fachgeschäfte usw.) anzustreben, da solche eine optimale Gewähr für Produkteinformation und Kundenberatung bieten und auch ergänzende Artikel im Sortiment führen könnten (z.B. Fachliteratur, Paraphernalia).

Bezugsreglementierung: Eine liberale Insel in einem repressiven Umfeld führt immer zu einer gewissen "Sogwirkung". Daher sind Bestimmungen, welche hier regulierend eingreifen, zumindest so lange notwendig, bis sich auch die angrenzenden Länder zu mehr Vernunft in der Drogenpolitik durchringen können. Mit dem Erlass einer maximalen Abgabemenge pro Bezug, sowie einem Wohnortsnachweis (Ausweispflicht) dürfte das Problem weitgehend in den Griff zu bekommen sein. Dass sich auch vereinzelte CannabiskonsumentInnen aus den ausländischen Grenzregionen gelegentlich über Bekannte mit hiesigem Cannabis eindecken, wird wohl kaum zu verhindern sein, das Fehlen der Möglichkeit von Grossbezügen sollte jedoch zur Verhinderung eines eigentlichen "Drogentourismus"ausreichen.

Werbeverbot: Im gegenwärtigen Zeitpunkt von einem Werbeverbot für Cannabis zu sprechen, ist beinahe ein Witz. Das Hanfblatt hat es dank der Illegalität zu Symbolcharakter gebracht und ist omnipräsent. Nicht nur, dass es zum beliebten Modeschmuck geworden ist, auch Hersteller der verschiedensten Produkte (von Getränken über Möbel bis zur Unterhaltungselektronik... (Beispiele gefällig?? :-)) lassen mehr oder weniger diskrete Anspielungen in ihre Werbebotschaften einfliessen.
Nach einer Legalisierung und der darauf folgenden Normalisierung ginge viel von dieser Symbolwirkung verloren. Zusammen mit einem Verbot der Werbung für Hanfdrogen dürfte Cannabis in der Werbung dereinst weniger präsent sein, als dies heute der Fall ist.


weitere Beispiele von Visionen zu Praxisumsetzungen


Was will die DroLeg (Kurz-Argumentarium)
DroLeg - Initiativtext


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[ Letzte Aktualisierung 26.06.97 hf ]