Keine Drogenelend, sondern |
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* | Stellungnahme der DroLeg zur Forderung: | Keine Zwangsmedizinalisierung von Konsumenten. |
"Betäubungsmittel, welche aus nichtmedizinischen Gründen konsumiert werden, unterstehen keiner Rezeptpflicht" (Artikel 32octies Absatz 2)
Die mit der Rezeptpflicht verbundene, erzwungene Medizinalisierung des Drogenkonsums ist unethisch, präventiv weitgehend nutzlos, medizinisch unnötig und auch unsinnig teuer.
Leute, die Drogen nur ihrer psychoaktiven Wirkung wegen konsumieren wollen, sollen diese auch ohne Rezept kaufen dürfen. Die Rezeptpflicht kann weder die Entwicklung einer Sucht verhindern noch die Anzahl Konsumierender vermindern. Der medizinische Behandlungsbedarf ist unter legalen Bedingungen ohne gesellschaftliche Ausgrenzungen eher klein.
Es ist genauso unwürdig und unethisch, Menschen ohne Behandlungsbedarf zum Arztbesuch zu zwingen, wie von Aerzten zu verlangen, gewerbepolizeiliche Funktionen auszuüben.Die «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» unterscheidet einen medizinischen und einen nichtmedizinischen Umgang mit Drogen. Diese können sowohl als Heilmittel bei Krankheiten, wie auch allein zum Genuss verwendet werden. Der nichtmedizinische Gebrauch von Betäubungsmitteln reicht dabei vom unproblematischen Gelegenheitskonsum bis zur Abhängigkeit, je nach Suchtpotential der Droge und Suchtbereitschaft des Individuums. Verschiedene heute verbotene Substanzen können für den medizinischen Gebrauch eine therapeutische Bereicherung darstellen: Opiate wie Heroin und Methadon sind sehr gute Schmerzmittel etwa bei Krebskrankheiten; Cannabis kann, gemäss wissenschaftlichen Studien, gegen Muskelverspannungen, zu hohen Augeninnendruck, Asthma etc. eingesetzt werden; Ecstasy und LSD wurden vor der Unterstellung unter das Verbot mit Erfolg in Psychotherapien verwendet. Ist der therapeutische Nutzen dieser Substanzen erwiesen, sollen sie (von den Kranken- und Unfallversicherungen bezahlt) ärztlich verschrieben werden können.
Nun gibt es aber auch viele Leute, die Betäubungsmittel allein wegen ihrer psychoaktiven Wirkung konsumieren wollen, ohne sich deshalb krank zu fühlen. In diesen Fällen sollen Drogen auch ohne Rezept erhältlich sein und zwar zu klar reglementierten und kontrollierten Bedingungen (siehe Legalisierungsmodell).
* | Für den Erwerb von Drogen ohne Rezeptpflicht gibt es mehrere gute Gründe: |
- Sucht ist weder harmlos noch angenehm. Wir unterstützen ausdrücklich präventive und therapeutische Bemühungen für ein suchtfreies, selbstbestimmtes Leben. Die Unterstellung der heute verbotenen Drogen unter die Rezeptpflicht kann jedoch weder die Suchtentwicklung verhindern, noch die Zahl der Konsumierenden vermindern. Eine obligatorische ärztliche Behandlung und Drogenverschreibung geht vom Zwang zur Abstinenz aus. Dies verurteilen wir nicht nur aus ethischen Gründen (Selbstverantwortung) sondern auch deshalb, weil Abstinenzbemühungen erwiesenermassen erfolgreicher bei motivierten Süchtigen sind, die dafür freiwillig den Wunsch nach ärztlicher Betreuung äussern.
- Die heutigen Methadon- und Heroinverschreibungen werden als Therapieformen legitimiert. Ihr Erfolg liegt jedoch vor allem darin, dass sie die prohibitionsbedingten sozialen und gesundheitlichen Schäden der DrogenkonsumentInnen verhindern. Ohne Drogenverbot werden Konsumierende jedoch nicht mehr gesellschaftlich ausgegrenzt - mit allen gesundheitlichen Folgen. Dies macht Heroin- und Methadonverschreibungen im heutigen Sinn überflüssig. Die Drogen an und für sich verursachen erwiesenermassen viel weniger körperliche Gesundheitschäden als beispielsweise Alkohol und Nikotin.
Diesbezüglich entsteht darum nur wenig ärztlicher Behandlungsbedarf, weshalb das Gesundheitswesen durch die «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» sogar entlastet würde.- Aerztinnen und Aerzte handeln normalerweise aufgrund eines Behandlungsauftrages der Patientinnen. Die blosse Ermöglichung des Drogenkonsums führt jedoch genausowenig zum Bedarf einer ärztlichen Behandlung wie der Konsum von Tabak oder Alkohol. Wenn Drogen nur über ein ärztliches Rezept erhältlich sein sollen, so verkommt das Rezept zu einer Erwerbsbewilligung und das ärztliche Handeln zu einer gewerbepolizeilichen Funktion. Dies ist sowohl für Aerzte wie für Patientinnen eine unwürdige, zutiefst unethische Situation.
- Da der Drogenkonsum unmittelbar keine Drittpersonen gefährdet, lässt sich die mit einem Behandlungszwang verbundene Rezeptpflicht für Betäubungsmittel juristisch kaum legitimieren. In einem liberalen und toleranten Staatswesen sollten derart einschneidende Beschränkungen des Selbstbestimmungsrechts und der Selbstverantwortung besser als mit politischer Opportunität begründet sein.
- Der ausschliesslich ärztliche Zugang zum Drogenkonsum kann je nach Intensität der Behandlung enorm teuer sei: Die Tageskosten der Heroinversuche liegen pro Teilnehmerin bei 50 Franken. Unter diesen Bedingungen entstehen bei den geschätzten 30'000 KonsumentInnen "harter Drogen" Jahreskosten von 550 Mio. Franken! Wer soll das bezahlen? Die Krankenkassen?! Die meisten, oft jungen DrogenkonsumentInnen wären jedoch von 1'500 Franken pro Monat finanziell überfordert und würden den Schwarzmarkt bevorzugen. Dieser könnte somit nicht eliminiert werden, was den zentralen Zielen der «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» widerspräche.
- Es ist, je nach der verlangten Behandlungsintensität, zumindest fraglich, ob die dafür geeigneten und dazu motivierten Aerztinnen und Aerzte über die nötigen Behandlungskapazitäten überhaupt verfügen: Wenn 30'000 Konsumentinnen jährlich auch nur 12 Stunden ärztlich betreut werden, so müssen beispielsweise 1'000 Aerztinnen und Aerzte einen vollen Arbeitstag pro Woche dafür verwenden, um die Rezeptpflicht nicht zu einem sinnlosen Leerlauf werden zu lassen.
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