DroLeg Übersicht Für eine vernünftige Drogenpolitik

 
Statt den Schwarzmarkt

 
 
sollten wir die
Jugendlichen schützen.
 

Welche neuen Kontrollmöglichkeiten und Massnahmen zum Schutz der Jugend durch die Annahme der «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» eingeführt werden können, wie zwischen den einzelnen Substanzen differenziert werden muss und wer zum kontrollierten Handel autorisiert würde.

* Das Legalisierungs modell

Gemäss Initiativtext muss der Bund im Falle einer Annahme der Initiative innert drei Jahren eine Ausführungsgesetzgebung erlassen. Dabei sind die zuständigen Behörden zwar an den Text der Initiative gebunden; nicht aber an die Vorstellungen und Vorschläge der DroLeg oder anderer Organisationen. Die folgenden Überlegungen sollen daher nicht mehr, als mögliche konkrete Wege einer Legalisierung aufzeigen. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in seiner heutigen Form sollte abgelöst werden. Als Folge müsste das Heilmittelgesetz angepasst werden; nicht zuletzt auch, weil die medizinisch-therapeutische Verwendung einiger Substanzen möglich sein soll.
Der heutige Drogenschwarzmarkt ist ein vollkommen anonymer Markt ohne jegliche Kontrollmechanismen. Die kontrollierte Legalisierung kann diesen Zustand massiv entschärfen. Mit einer Annahme der Initiative werden keine neuen Drogen auf den Markt gebracht. Hingegen soll ein sinnvoller Umgang mit den auf dem Markt bereits vorhandenen Substanzen neu geregelt werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Übergangszeit zu richten sein. Nach Jahrzehnten der Prohibition wird es eine gewisse Zeit bis zu einer Normalisierung brauchen.

* Substanzen

Für den Initiativtext mussten wir den bestehenden Begriff "Betäubungsmittel" verwenden, so fragwürdig er in der Praxis auch ist. Genauere Ausführungsbestimmungen sollen nicht für alle Substanzen dieser Liste geschaffen werden. Ein grosser Teil der darin aufgeführten Stoffe hat in der Praxis wenig oder überhaupt keine Bedeutung. Diese können ins Heilmittelgesetz (allenfalls auch in ein Genussmittelgesetz) aufgenommen werden oder ganz fallengelassen werden.
Eine grössere Nachfrage über längere Zeit soll als wichtigstes Kriterium dienen für die Wahl der Substanzen, für welche eine genauere Regelung von Produktion, Handel und Verkauf notwendig ist. Gegenwärtig würde dies zumindest folgende Substanzen betreffen: Kokain, Heroin, Methadon, LSD, MDMA (Extasy) und seine Derivate, psilocybinhaltige Pilze und Hanf/ Cannabis. Eine Liste der konzessionierbaren Substanzen wird vom BAG erstellt und bei Bedarf nachgeführt.

* Produktion und Handel

Der Bund erteilt Konzessionen für Produktion und Handel mit den entsprechenden Auflagen (Qualität, Produkteinformation, etc.). MDMA und LSD können problemlos in der Schweiz hergestellt werden, ebenso Methadon. Beim Hanf kann der einheimische Anbau einen grossen Teil der Nachfrage abdecken. Ganz ähnlich ist es mit den psilocybinhaltigen Pilzen. Anders verhält es sich mit der Rohstoffbeschaffung für Kokain und Opiate, welche in der Schweiz kaum produziert werden können. Immerhin gibt es (v.a. für medizinische und Forschungszwecke) auch einen legalen Rohstoffmarkt, welcher sogar ausgebaut werden soll. Entsprechende Verhandlungen müssen von den zuständigen Behörden geführt werden.

* Verkauf

Wir plädieren für eine teilweise Differenzierung zwischen den verschiedenen Stoffen. Hanfprodukte gehören eigentlich heute schon nicht ins BtMG. Die momentane Situation zeigt bereits einen möglichen sinnvollen Weg: Hanfläden, Oekoshops, Coffeeshops u.ä. sollen Verkaufsstellen werden. Die Konzession kann sich auf die Einhaltung des Werbeverbotes, sowie auf die Besteuerungspflicht beschränken. Eine Ausweispflicht würde den Jugendschutz gewährleisten und den rechtmässigen Bezug "für nur in der Schweiz wohnhafte Personen" sicherstellen.
Für psychedelische Substanzen wie LSD, MDMA und psilocybinhaltige Pilze könnte eine vergleichbare, aber eigenständige Lösung getroffen werden (spezifische Verkaufsstellen). Wichtig ist hier die Produkteinformation (Risiken und Nebenwirkungen...) sowie die Beratung bezüglich Set und Setting (innere und äussere Bedingungen, welche den Konsum positiv oder negativ beeinflussen können).

Für alle anderen Substanzen sehen wir Apotheken als mögliche konzessionierbare Verkaufsstellen. Für den Kauf von Kokain, Heroin oder Methadon (evtl. auch für LSD und MDMA als Alternative zum obgenannten Vorschlag) ist eine elektronische Karte Voraussetzung. Diese kann nur bei konzessionierten und speziell geschulten Fachleuten aus dem medizinischen, sozialen oder psychologischen Bereich bezogen werden. Drogenberatungsstellen wären für die Kartenabgabe prädestiniert. Mindestens ein persönliches Gespräch muss dem Kartenbezug vorausgehen; dieses soll eine präventive Wirkung im Sinn einer Schadensminimierung haben. Motive, Risiken und weitere Informationen sollen dabei offen angesprochen werden. Der Kartenbezug und das dazugehörige Gespräch sind kostenneutral zu organisieren, d.h. die Karte muss gekauft werden. Die technische Ausgestaltung soll einerseits Anonymität beim Bezug garantieren (Datenschutz). Andererseits müssen Missbräuche (Diebstahl, etc.) oder der Bezug von 2 oder mehreren Karten ausgeschlossen sein. Die Karte begrenzt die mögliche Bezugsdosis. Die Grenzen sollen stoff-spezifisch so festgelegt werden, dass einerseits möglichen Konsumbedürfnissen Rechnung getragen wird, andererseits aber der Missbrauch durch Handel eng begrenzt wird.

* Jugendschutz

Die Altersgrenze soll für den Hanf 16 Jahre betragen. Ebenfalls ab 16 soll der Kauf von MDMA möglich sein, allerdings mit einer eingeschränkteren Bezugsmenge bis 18 Jahre. Für alle anderen Substanzen gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.

* Prävention

An allen Verkaufstellen muss eine seriöse Produkteinformation gewährleistet sein (Hauptwirkungen, Risiken und Nebenwirkungen, Dosis, risikoarme Konsumformen, etc.) Dem persönlichen Gespräch beim Kartenbezug kommt eine wichtige Bedeutung auch in präventiver Hinsicht zu. Insbesondere sind auch persönliche Dispositionen mit möglichen Risiken anzusprechen.
Im Bereiche der professionellen Fachstellen werden neue Aspekte wichtig und nach einer Legalisierung auch möglich: Das Vermitteln von vernünftigen, risikoarmen, rituellen Konsumformen, im Gegensatz zum heute dominanten, unreflektierten Konsumismus, welcher sich schnell zu suchtartigem Konsum entwickeln kann. Dazu kann beispielsweise Information nicht nur zum Produkt als solchem, sondern zu Set und Setting (innere und äussere Voraussetzungen) gehören.

* Repression

Sanktionen braucht es auch nach einer Legalisierung. Sie trifft aber nicht mehr in erster Linie die Konsumierenden und sie darf keinen grösseren Schwarzmarkt mehr provozieren. Unberechtigter Handel (Konzession) und Verkauf an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz oder an Minderjährige, sowie Kartenmissbrauch führen zu Sanktionen.
Massive Suchtprobleme sind ein soziales und medizinisches Problem; entsprechend müssen Hilfe und Betreuung gewährleistet sein, so wie heute schon z. B. bei massiven Alkoholproblemen.
In der Uebergangszeit ist ein besonderes Augenmerk auf die heutigen mafiosen Strukturen und die Geldwäscherei zu richten.

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[ Letzte Aktualisierung 27.09.98 / hf ]