Plattform Überleben Basel - Bulletin 2/96

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"Meistens findet sich ein Konsens"
Interview mit Frau Sylvia Burkhardt, Beauftragte für das Beschwerdenwesen im Polizei- und Militärdepartement des Kantons Basel-Stadt.

M.R.: Seit wievielen Jahren existiert diese Beschwerdestelle im PMD und wie lange arbeiten Sie schon hier?

S.B.: Dieses Amt gibt es bereits seit 18 Jahren und solange arbeite ich auch hier

M.R.: Wieviele Auskünfte geben Sie etwa in einem Jahr?

S.B.: Es sind viele, 100 und mehr.

M.R.: Kommen auch Anfragen von Jugendlichen?

S.B.: Eigentlich wenige.

M.R.: Wie sieht es mit Beschwerden von Drogenkonsumenten aus?

StPO Art.69
Dazu die Weisung
vom 1. Staatsanwalt
S.B.: Nicht sehr viele, 2-3. Oft im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Drogengeldern.

M.R.: Wie sieht ein Beschwerdeablauf eigentlich aus?

S.B.: Die meisten Beschwerden kommen via Telefon oder schriftlich zu uns oder über die verschiedenen Abteilungen unseres Departements. Anonyme Beschwerden werden nicht behandelt.
Auf dem Dienstweg geht die Beschwerde zum vorgesetzten Abteilungsleiter (Oftmals muss die betroffene Person (Beamte) zuerst noch gesucht werden, wenn keine Namen bekannt sind).
Liegen die entsprechenden Stellungnahmen zur Beschwerde vor, wird letztere durch mich entweder schriftlich erledigt oder aber es findet eine Aussprache mit allen Beteiligten statt.
Den Bürger kann ich zu einer Besprechung einladen, den Beamten aber vorladen
Alle erledigten Beschwerden gehen in Kopie zur Kenntnis an den Departemenzvorsteher.
Beschwert sich jemand bei mir wegen angeblicher Tätlichkeiten oder Körperverletzungen, verweise ich diese Personen an die Staatsanwaltschaft. Dort kann man Anzeige erstatten, entweder mündlich oder bevorzugterweise schriftlich.

M.R.: Was geschieht, wenn die Polizei überführt wird?

S.B.: Liegt ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gegen einen Beamten oder Angestellten des Polizei- und Militärdepartements vor, wird im allgemeinen ein internes Disziplinarverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis kann die betroffene Person mit den dafür vorgesehenen Rechtsmitteln anfechten oder akzeptieren.
Die Beschwerdestelle mischt sich jedoch prinzipiell nicht in laufende Verfahren ein.

M.R.: Wie sieht es mit der Erfolgsquote aus?

S.B.: Man kann sagen, dass in 95 % von allen Fällen ein ganzer oder teilweisen Konsens gefunden wird. In den übrigen Fällen gelingt dies nicht.

M.R.: Was möchten Sie zum Abschluss noch sagen?

S.B.: Ich hoffe, ich bin schon morgen überflüssig.

Das Interview führte Michèle Runco (Gassenzimmer BL), 20.6.96


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