DroLeg Übersicht Für eine vernünftige Drogenpolitik

 
Keine Heile-Welt-
Versprechen, sondern

 
 
eine vernünftige
Drogenpolitik.
 

Das Wesentliche über internationale Gesetzgebungen und Verträge und warum die Schweiz mit der «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» eine Pionierrolle übernehmen könnte.

* Die Volksinitiative «Für eine vernünftige Drogenpolitik»
mit Blick auf die internationalen Übereinkommen

Die Grundlage für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung bilden das UNO-Einheitsübereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel mit dem Zusatzprotokoll von 1972, das Psychotropen-Übereinkommen von 1971 sowie das Wiener Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen. Das UNO-Einheitsübereinkommen von 1961 ist für die Schweiz nach Ratifikation durch den Bundesrat am 22. Februar 1970 in Kraft getreten. Es bezweckt, den Gebrauch der "klassischen" Drogen wie Heroin, Cannabis und Kokain, auf den ärztlichen und wissenschaftlichen Bedarf zu beschränken. Das Zusatzprotokoll von 1972 sowie das Psychotropen-Übereinkommen von 1971 wurden am 24. März 1995 durch das Parlament genehmigt.
Die Ratifikation des Wiener Übereinkommens von 1988 soll (gem. Bundesrat) nach Genehmigung durch das Parlament (bereits 1996 geschehen) aber erst ratifiziert werden, nachdem das Volk über die «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» abgestimmt und diese verworfen hat.
Eine Annahme der «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» wäre nicht vereinbar mit der Einhaltung der erwähnten vier UNO-Übereinkommen. Der Bundesrat müsste alle Übereinkommen kündigen bzw. könnte sie nicht mehr ratifizieren.

Keine Heile-Welt-Versprechen Das Einheitsübereinkommen von 1961 verlangt von den Vertragsstaaten die Strafverfolgung des Betäubungsmittelkonsums, soweit dies das geeignete Mittel ist, um die Volksgesundheit zu schützen. Nachdem sich aber die Strafverfolgung nicht nur als ungeeignet, sondern sogar als kontraproduktiv herausgestellt hat, wäre die Schweiz im Sinne dieses Vertrages geradezu zur Aufhebung der Prohibition verpflichtet. Dieses Beispiel zeigt anschaulich, dass in der Vergangenheit auch in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht eine liberalere drogenpolitische Haltung des Bundesrates möglich gewesen wäre, insbesondere in der "Hanf-Frage". Dies ist aber durch die Ratifizierung weiterer Abkommen inzwischen zunehmend erschwert worden. Die UNO-Übereinkommen mit drogenpolitischem Inhalt müssten von der Schweiz bei Annahme der «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» jedenfalls gekündigt werden.
Dabei ist folgendes zu bedenken:

- Alle Innovationen durch die ganze Menschheitsgeschichte haben punktuell begonnen und sind dann, soweit sie erfolgreich gewesen sind, kopiert worden und haben sich verbreitet. Bei Neuerungen in der Drogenpolitik darf das internationale Recht folglich einer Veränderung auf nationaler Ebene nicht entgegenstehen. Gerade die internationale Drogenpolitik scheint dringender denn je solche Impulse von der Basis nötig zu haben. Das häufig geäusserte Argument der Unmöglichkeit einer Drogenlegalisierung "im Alleingang" wiegt in diesem Zusammenhang nicht zu schwer. Gerade die Schweiz mit ihrer demokratischen Struktur und überschaubaren Verhältnissen ist prädestiniert, die drogenpolitische Innovation eines legalen, staatlichen Betäubungsmittelmonopols vorzunehmen. Der Status eines wissenschaftlich begleiteten Pilotprojektes sichert der Schweiz dabei nicht eine Aussenseiter-, sondern eine weltweite Pionierrolle zu.
- Der Bundesrat gibt zwar vor, offen zu sein für die Diskussion über die Straflosigkeit des Drogenkonsums, hat aber in der Zeit, in welcher zwei drogenpolitische Initiativen hängig waren und die Heroinabgabeprojekte liefen, den Beitritt zu zwei internationalen Übereinkommen favorisiert, die jetzt wiederum einer Strafbefreiung des Konsums entgegengehalten werden. Ein solches Vorgehen ist höchst fragwürdig und widersprüchlich. Die Absicht, bei Art. 3 Abs. 2 des Übereinkommens von 1988 (vorgesehen ist die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen) einen Vorbehalt zu formulieren, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bundesrat gewillt ist, an der grundsätzlichen Bestrafung des Konsums festzuhalten. Es schockiert, dass die Strafverfolgung des "unbefugten Konsums" denn auch wieder an der Spitze der vier bundesrätlichen Strategien zur Angebots- und Nachfragereduktion steht.
Die fiskalische Belastung von Konsumgütern ist "ein gutes Instrument der Angebotssteuerung", muss selbst der Bundesrat eingestehen. Es ist also davon auszugehen, das trotz einer Kündigung der entsprechenden Übereinkommen die Schweiz ihre Verpflichtungen (Kontrolle des Angebotes) wird erfüllen können, sehr wahrscheinlich effektiver als zuvor - dazu mit einem vergleichsweise minimalen Aufwand.

* Folgen bei einer Kündigung internationaler Übereinkommen

Aufgrund des verzweifelten Versuchs, die Prohibition durch den Einsatz international vereinter Kräfte zum Erfolg zu führen, ist heute gewiss mit massiver Kritik und politischem Druck aus vielen Teilen der Welt zu rechnen, insbesondere von den Hardlinern in den USA. Das Scheitern besagter internationaler Bemühungen wird aber wohl kaum von der Drogenpolitik in der Schweiz abhängen! Zudem wären vom Bund Mittel bereitzustellen, um die neue Schweizer Drogenpolitik international bekannt zu machen und allen interessierten Nationen und Organisationen Gelegenheit zu geben, an der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung teilzunehmen und so von unseren Erfahrungen zu profitieren.
Die Überwachung der Grenzen zur EU stellt die Schweiz schon heute vor massive Probleme (vgl. Botschaft, S. 94). Sobald die Drogen nämlich die EU-Aussengrenze passiert haben, sind sie in einem für die EU kontrollfreien Raum. Das zwingt schon jetzt zu einer verstärkten Kontrolle an der Grenze und an den Flughäfen. Es ist wiederum die Prohibitionspolitik, die zusammen mit dem riesigen europäischen Binnenmarkt eine strengere Grenzkontrolle nötig macht, während die Schweiz nach einer Legalisierung weder als Verbrauchermarkt noch als Transitland für Drogen interessant wäre. Anders gesagt werden wir bei einer Fortsetzung der Prohibition einen steigenden Aufwand zur Grenzüberwachung hinnehmen müssen, nicht so bei einer Legalisierung.

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[ Letzte Aktualisierung 27.09.98 / hf ]