DroLeg Übersicht Für eine vernünftige Drogenpolitik

Keine Verschwendung
von Steuergeldern,

 
sondern eine
vernünftige Drogenpolitik

Wo in der 4-Säulen-Politik des Bundes Geld verschwendet (Repression) und wo eindeutig zu wenig investiert (Prävention) wird, wie Verbesserungen zu erzielen sind, und warum das Drogenverbot kontraproduktiv ist.

* Die bundesrätliche Drogenpolitik im Jahre 1998

* Kompromisse bis zur hoffnungslosen Widersprüchlichkeit

Die bundesrätliche Drogenpolitik basiert auf den sogenannten vier Säulen Repression, Therapie, Prävention und Überlebenshilfe und wird deshalb 4-Säulen-Politik genannt. Die vierte Säule Überlebenshilfe als jüngste Errungenschaft ist unterdessen auch schon zehn Jahre alt: Geschockt von den tödlichen Folgen des Spritzenabgabeverbotes (mit der rasanten Ausbreitung der HIV-Infektionen!) und nach z. T. erbittertem Widerstand fand die Überlebenshilfe als Schadensbegrenzung der Prohibition in der 2. Hälfte der 80er Jahre Eingang in die Drogenpolitik. Spritzenabgabe, Notschlafstellen oder Gassenarbeit sind heute selbstverständlich geworden. Bereits 1989 veröffentlichte die Subkommission Drogenfragen der eidgenössischen Betäubungsmittelkommission einen Bericht, in welchem sie die Straffreiheit des Drogenkonsums forderte. In der darauffolgenden Vernehmlassung haben 15 Kantonsregierungen und fünf Parteien diesen Schritt unterstützt. Die «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik», welche 1992/93 erstmals ausdrücklich von der Drogenprohibition abrückte, sowie die Initiative «Jugend ohne Drogen», die kurz darauf als reaktionäre Antwort auf die «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» lanciert wurde, markierten die Eckpfeiler drogenpolitischer Zukunftsvisionen. Aufgeschreckt aus ihrem drogenpolitischen Dornröschenschlaf formulierten die Bundesratsparteien SPS und FDP 1994 flugs einen Kompromissvorschlag, der im wesentlichen aus der bereits praktizierten 4-Säulen-Politik bestand. In der Folge fühlten sich weitere Gruppierungen (CVP, Aerztegesellschaft, Manager) berufen, drogenpolitische Stellungnahmen zu veröffentlichen, die sich alle nur in Nuancen unterschieden und allesamt als der dritte Weg bezeichnet wurden.

In dieser Zeit wurde auch die Landesregierung aktiv: Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) formulierte, noch unter dem damaligen Vorsteher Cotti, einen Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen, welcher derart schwammig formuliert war, dass er mangels Unterstützung zurückgezogen wurde. Die geplanten Heroinabgabeversuche konnten erst nach der Wahl von Ruth Dreifuss realisiert werden. Diese gab auch einer bundesrätlichen Expertenkommission unter dem Vorsitz des Basler Staatsanwaltes Jörg Schild den Auftrag, einen Revisionsentwurf für das Betäubungsmittelgesetz zu erarbeiten. Der Bericht der Kommission Schild (1996) befürwortet die gesetzliche Verankerung der Heroinabgabe und eine Konsum-Entkriminalisierung; ein Abrücken vom Drogenverbot oder schon nur eine Hanflegalisierung wird strikt abgelehnt.

Nachdem im Herbst 1997 der repressive Roll back in Form der Initiative «Jugend ohne Drogen» fast unerwartet deutlich abgelehnt wurde, stehen sich heute nur noch zwei drogenpolitische Perspektiven gegenüber: Die «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» versus die bundesrätliche Drogenpolitik. Im Gegensatz zur klar formulierten «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» ist der sogenannte Dritte Weg alles andere als verbindlich. Der Vorschlag der bundesrätlichen Expertenkommission zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes muss vor der Verabschiedung noch von beiden Kammern des Parlamentes diskutiert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass er dabei deutlich verwässert wird, ist gross, ebenso das Risiko, dass das genehmigte neue Gesetz via ein Referendum nochmals zur Volksabstimmung kommt. Es muss deshalb mit allem Nachdruck betont werden, dass der Kommissionsbericht Schild als quasi indirekter Gegenvorschlag zur «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» ein kaum zu erreichendes Maximalangebot liberaler bundesrätlicher Drogenpolitik darstellt.

* Das Drogenverbot schafft mehr Probleme, als es löst (und kostet viel).

Bei der bundesrätlichen 4-Säulen-Politik absorbiert der Pfeiler Repression wegen Verstössen gegen das Drogenverbot klar am meisten gesellschaftliche Ressourcen. Es werden weiterhin Unsummen sinnlos in die Verfolgung der Drogenkonsu-mierenden investiert. Seit Beginn der 80er-Jahre hat sich die Zahl der Verzeigungen gegen das BtmG vervierfacht. Dabei betreffen 75 bis 80% aller Verzeigungen den blossen Drogenkonsum (der grösste Teil davon den Cannabiskonsum), 13% Konsum und Kleinhandel und nur gerade 7% den reinen Drogenhandel. Mit der Repression werden lediglich 10 bis 15% der verkauften Drogen beschlagnahmt. Eine effektive Verhinderung der sogenannten Geldwäscherei wird nach wie vor an den unüberwindlichen Hürden in Form des internationalen Finanzmarktes mit seinen Off-Shore-Schlupflöchern scheitern. Wegen der Verfolgung süchtiger Kleindealer werden auch in Zukunft die Gefängnisse überfüllt bleiben mit jungen Menschen, die gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Auch wenn eine Konsum- Entkriminalisierung eine gewisse Entlastung brächte, wären die Anwohner der betroffenen Quartiere weiterhin vom Schwarzmarkttreiben verunsichert, die Bevölkerung im Zusammenhang mit ausländischen Dealern rassistisch aufgehetzt.
Nach Annahme der «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» beschränkt sich die Aufgabe von Polizei und Justiz auf die Einhaltung der Konzessionsbedingungen analog der Alkoholgesetzgebung.

Steuergeldverschwendung

In der 4-Säulen-Politik des Bundes wird Prävention oft als sehr wichtiges Standbein herausgehoben und bei der Aufzählung der vier Säulen in den Vordergrund gerückt. Doch in die Prävention wird deutlich am wenigsten investiert: Während für die Prävention die Mitttel sehr knapp sind, wird für die Repression das Zehnfache ausgegeben. Der Schwarzmarkt kennt keine Ladenöffnungszeiten, die Verkaufsverhandlungen beschränken sich zwangsläufig auf Preisabsprachen, zu kurz kommen Informationen über Stoffqualität, risikoarme Konsumformen etc. Die Polizeiverfolgung schafft haufenweise zusätzliche Probleme.
Mit der «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» wird dieses fatale Ungleichgewicht der bundesrätlichen Drogenpolitik grundsätzlich revidiert. Die Initiative verlangt, dass ein gewisser Betrag der Steuereinnahmen durch den Drogenverkauf für Prävention eingesetzt wird. Ausdrücklich gefordert werden neben dem Werbeverbot auch Jugendschutz und Produkteinformation, was nur durch den kontrollierten Verkauf möglich wird.

Therapie und Überlebenshilfe sind, nur schon finanziell, gewichtige Säulen der bundesrätlichen Drogenpolitik: Bereits bei einer erweiterten Heroinabgabe an 5'000 BezügerInnen würde dies bei 50 Franken Tageskosten, fast 100 Mio. Franken pro Jahr kosten und erreicht erst 10 bis 20% der Konsumierenden harter Drogen.
Nachdem die Drogenrepression auch medizinisch mehr Probleme schafft als löst (Drogen sind medizinisch weniger gefährlich als der Drogenkonsum unter Prohibitionsbedingungen!) kann ohne Übertreibung postuliert werden, dass bei der bundesrätlichen Drogenpolitik die rechte Hand nicht weiss, was die linke tut: Selbst unter der sehr optimistischen Annahme einer Konsum- Entkriminalisierung setzt die Repression immer noch süchtige Kleindealer den gesundheitlichen Folgen der gesellschaftlichen Ausgrenzung aus, lässt (legale) KonsumentInnen gefährlich gestreckten und teuren Stoff kaufen und erschwert die Voraussetzungen für adäquate Information der Konsumierenden.
Unter Bedingungen einer angenommenen «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» würden Drogenkonsumierende nicht mehr sozial ausgegrenzt und entsprechend krank. Die therapeutischen Bemühungen konzentrieren sich demgemäss auf die Unterstützung von selbstbestimmten Abstinenzbestrebungen, eine Überlebenshilfe im eigentlichen Sinn fällt weitgehend weg oder kann sich ursächlicheren Hintergründen von Ausgrenzung zuwenden.

Die bundesrätliche Drogenpolitik ist unverbindlich, sinnlos teuer und in präventiver Hinsicht z. T. kontraproduktiv, kurz in vielen Punkten widersprüchlich. Die «Volksinitiative für eine vernünftige Drogenpolitik» verspricht keinesfalls die Lösung der Drogen- oder gar der Suchtprobleme. Sie weist aber auf jeden Fall ein deutlich besseres drogenpolitisches Kosten-Nutzen-Verhältnis aus.

Literaturhinweis:
  • DroLeg - Die realistische Alternative, Paul Bertenghi, Nachtschatten Verlag 1996
  • Bericht der Subkommission Drogenfragen der Eidg. Betäubungsmittelkommission, BAG, Juni 1989
  • Bericht der Expertenkommission "Schild" für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, BAG, Februar 1996
  • Zahlen und Fakten zu Alkohol und anderen Drogen, Schweiz. Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme 1993 und 1997
  • Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Exptertenkommission «Schild», BAG, Juni 1996
  • Drogenpolitische Szenarien, Subkommission Drogenfragen der Eidg. Betäubungsmittelkommission, BAG, Juni 1996
  • Drogenland in Mafiahand, Beat Kraushaar und Emilie Lieberherr, Werd-Verlag 1996
  • Drogen und Strafrecht in der Schweiz, Bundesamt für Statistik, Bern 1997

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[ Letzte Aktualisierung 27.09.98 / hf ]